Der Freistaat Bayern überträgt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 29. November 2021 eins zu eins auf die bayerischen Beamtinnen, Beamten, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter und entspricht damit der Forderung des DGB Bayern und seiner Mitgliedsgewerkschaften.
Ab dem 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter von 1.300 Euro.
Für Anwärter werden die Anwärtergrundbeträge zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro aufgestockt, außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung von 650 Euro.
Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht.
In Zeiten des Fachkräftemangels ist eine gerechte und angemessene Besoldung der Schlüssel für eine gute Personalgewinnung. Als DGB Bayern werden wir uns weiterhin gemeinsam mit unseren Mitgliedsgewerkschaften für gute Arbeitsbedingungen für bayerische Beamtinnen und Beamte einsetzen.
Rückwirkend zum 01.01.2017 steigt die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten um 2,0 Prozent (mindestens um 75 Euro) und zum 01.01.2018 noch einmal um 2,35 Prozent.
Rückwirkend zum 01. 03. 2015 steigt die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten um 2,1 Prozent und zum 01.03.2016 noch einmal um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro.
Rückwirkend zum 1.1.2013 steigt die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten um 2,65% und zum 1.1.2014 noch einmal um 2,95%.
Ab 1. November 2012 gilt für die bayerischen Beamtinnen und Beamten eine neue Besoldungstabelle.
Ab 1. Januar 2012 gilt für die bayerischen Beamtinnen und Beamten eine neue Besoldungstabelle.
Ab 1. Januar 2011 gilt in Bayern ein neues Dienstrecht für die Beamtinnen und Beamten. Außerdem gibt es eine neue Besoldungstabelle.
Ab 1. März 2010 gilt eine neue Besoldungstabelle für die bayerischen Beamtinnen und Beamten.
Ab 1. März 2009 gilt eine neue Besoldungstabelle für die Beamtinnen und Beamten in Bayern.
Ab 1. Oktober 2007 gilt eine neue Besoldungstabelle für die bayerischen Beamtinnen und Beamten.