Aus der Tradition heraus sind die Handwerkskammern Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben eine Selbstverwaltung. In den sechs Handwerkskammern in Bayern ist der DGB in der Selbstverwaltung vertreten.
Ein Drittel der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums werden von der Arbeitnehmerseite gestellt. Die Arbeitnehmerseite besteht aus einer Listenverbindung zwischen DGB und Kolping, die je nach Region unterschiedlich gewichtet ist. Die Handwerkskammern kümmern sich um Aus- und Weiterbildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem übernehmen sie die Funktion eines Fachverbandes, indem sie die Interessen der Gewerke und Mitglieder nach außen vertreten.
Der DGB Bayern vertritt gemeinsam mit Kolping die Arbeitnehmerinteressen in den sechs Handwerkskammern.
Die Handwerkskammern nehmen ihre Aufgaben auf der Grundlage der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) wahr. Sie vertreten die Interessen des Gesamthandwerks und regeln die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung eigenständig.
Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Handwerkskammern sind Berufskammern, somit besteht eine Pflichtmitgliedschaft. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und somit ihren Mitgliedern verpflichtet.
Zur Handwerkskammer gehören die selbstständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe (zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke) des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.
Die wesentlichen Aufgaben der Handwerkskammern sind:
Abt. Wirtschaftspolitik und Handwerk
Neumarkter Str. 22
81673 München
Abteilungsleiter: Ludwig Maier
Telefon: 089-51 700-217
Telefax: 089-51 700-222
E-Mail: ludwig.maier(at)dgb(dot)de
Assistentin: Susanne Berndl
Telefon: 089-51 700-203
Telefax: 089-51 700-222
E-Mail: susanne.berndl(at)dgb(dot)de