München, 23.09.2020 – Die Landtagsabgeordneten starten wieder in ihren parlamentarischen Alltag – und bekommen dazu vom Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ eine kleine Schultüte überreicht. Darin: die Forderung, rasch eine bezahlte Bildungsfreistellung in Bayern per Gesetz zu ermöglichen.
Nicht zuletzt die Pandemie hat gezeigt, dass die Anforderungen an Qualifikation und Flexibilität der Arbeitnehmer*innen steigen – ein Bildungszeitgesetz ermöglicht den Beschäftigten, Schritt zu halten. „Gelingt es nicht, durch Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen die betroffenen Beschäftigten in eine neue Arbeitswelt mitzunehmen, hat dies entscheidenden Einfluss auf die zukünftige Entwicklung unserer Wirtschaft“, so Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern.
Und auch das Ehrenamt – in Bayern so wichtig wie in keinem anderen Bundesland – ist dringend auf die Möglichkeiten des Bildungszeitgesetzes angewiesen: spätestens Corona hat deutlich gemacht, wie wichtig zum Beispiel das Thema Digitalisierung für das Ehrenamt ist. „Nur durch die Möglichkeit der Weiterbildung im Rahmen eines Bildungszeitgesetzes können Vereine und Verbände zukunftsfähig und attraktiv für jüngere Zielgruppen bleiben, nur so kann Ehrenamt weiterhin in die Lebenswirklichkeit der Menschen integriert werden“, so Emilia Müller, Vorsitzende des KDFB Landesverband Bayern.
Ein Bildungszeitgesetz gibt es bereits in 14 anderen Bundesländern, dort haben Beschäftigte gesetzlichen Anspruch darauf, sich für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Im September 2018 initiierten der KDFB Landesverband Bayern und der DGB Bayern ein breites Bündnis aus 24 Organisationen aus den Bereichen des Ehrenamtes und der Gewerkschaften, ihre Forderung: 10 Tage Bildungszeit in zwei Jahren für alle Beschäftigten. Das Gesetz soll die Möglichkeit bieten, sich beruflich, politisch, allgemein oder für das Ehrenamt weiterzubilden.