Der DGB Bayern hat vor einigen Wochen im Report „Werkverträge in Bayern“ die Praxis vieler Betriebe dargestellt, mittels Werkverträgen Lohndumping zu betreiben. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az.: 10 AZR 282/12) belegt, dass auch der Freistaat als Arbeitgeber Werkverträge missbraucht, um Löhne zu drücken und den Sozialversicherungen Beiträge vorzuenthalten.
Das BAG gibt einem Beschäftigten Recht, der diese Praxis beanstandet hatte. Der Beschäftigte hatte über vier Jahre zehn Werkverträge erhalten, um Arbeiten für das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu erledigen. Das BAG kommt nun zu dem Urteil, dass „nach dem wahren Geschäftsinhalt ein Arbeitsverhältnis besteht“.
Der bayerische DGB-Vorsitzende Matthias Jena nannte diese Praxis heute in München skandalös: „Wir kämpfen schon seit Jahren gegen solche Lohndumping-Instrumente zu Lasten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Dass auch der Freistaat Werkverträge missbraucht, ist ein Skandal. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Da wird in der Öffentlichkeit ein Bild von Bayern als Vorstufe zum Paradies gezeichnet und die eigenen Beschäftigten werden ausgebeutet. Ich fordere Ministerpräsident Seehofer auf, die Werkvertrag-Praxis des Freistaats zu überprüfen und solchem Lohndumping einen Riegel vorzuschieben. Wer selbst behauptet, gegen Lohndumping und unsichere Beschäftigung zu sein, muss dafür sorgen, dass der eigene Laden sauber ist.“
Zum DGB-Report „Werkverträge in Bayern“