Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 06 - 01.02.2023

DGB Bayern mahnt: Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Stiedl: „Die Gesundheit der Beschäftigten muss an erster Stelle stehen!“

Anlässlich des vorzeitigen Auslaufens der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 2. Februar mahnt der DGB Bayern, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den bayerischen Betrieben auch weiterhin nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Hierzu sagt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern: „Auch ohne Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt: Die Gesundheit der Beschäftigten muss an erster Stelle stehen. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss er dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich bleiben. Auch die Beschäftigten sollten Vorsicht walten lassen. Besonders an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, sind persönliche Schutzmaßnahmen wie Masken weiterhin empfehlenswert.“

Laut Stiedl seien Arbeitgeber nach wie vor in der Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Darüber hinaus müssten auch in der endemischen Phase Infektionsrisiken analysiert und mögliche Gefährdungen anhand spezifischer Maßnahmen abgestellt werden. Allerdings würden auch abseits von Corona zu viele Betriebe den Arbeitsschutz vernachlässigen und auf systematische Gefährdungsbeurteilungen verzichten: „Durch die unzureichenden Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden haben die Betriebe jedoch kaum Konsequenzen zu befürchten. Für einen wirkungsvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Freistaat müssen die Gewerbeaufsichtsämter als Arbeitsschutzaufsicht technisch und personell dringend besser ausgestattet werden. Hier ist die Bayerische Staatsregierung am Zug.“

Auch die aktuellen Energiesparmaßnahmen zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs dürften Stiedl zufolge nicht zulasten des Arbeitsschutzes gehen. Denn die im September 2022 beschlossene Energiesparverordnung der Bundesregierung sieht vor, dass Unternehmen weniger als bisher heizen müssen. Die zuvor geltenden Mindesttemperaturen sind damit noch bis zum 15. April teilweise herabgesetzt. „So wichtig Energieeinsparungen derzeit auch sind, dürfen diese Maßnahmen nicht dazu führen, dass die Gesundheit der Beschäftigten darunter leidet. Auch in Krisenzeiten haben sie das Recht auf einen menschenwürdigen und sicheren Arbeitsplatz, der nicht krank macht“, so Stiedl abschließend.


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