Im Rahmen des Betriebs- und Personalratsnetzwerks kamen am Dienstag, 20. Januar 2026, Betriebs- und Personalratsmitglieder im Hotel am Regenbogen in Cham zusammen. Im Mittelpunkt stand die Vorstellung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) als Dachverband aller Gewerkschaften sowie der IG Metall als Mitgliedsgewerkschaft – insbesondere mit Blick auf Tarifverträge und die Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen.
Dabei wurde deutlich: Der DGB bündelt die Kräfte seiner Mitgliedsgewerkschaften und bringt die Interessen der Beschäftigten in Politik und Öffentlichkeit wirksam zur Geltung. Die IG Metall ist als zuständige Gewerkschaft zentrale Ansprechpartnerin, wenn es um Tarifbindung, Entgelt, Arbeitszeit und betriebliche Standards geht.
Ein weiterer Schwerpunkt war der gewerkschaftliche Rechtsschutz: Er unterstützt Mitglieder und vertritt sie bei Bedarf auch vor Gericht – gerade dann, wenn Rechte aus Arbeits- oder Tarifrecht durchgesetzt werden müssen.
Rechtsprechung im Fokus: sichere Betriebs- und Personalratswahlen
Anhand aktueller Rechtsprechung wurden außerdem typische Streitpunkte rund um Betriebs- und Personalratswahlen besprochen – also genau die Fragen, die in der Praxis oft zu Unsicherheiten oder sogar zu Wahlanfechtungen führen. Dazu gehörten insbesondere:
- Wahlanfechtung und Fristen: Wann eine Wahl anfechtbar ist und wer anfechten kann (Grundsätze nach § 19 BetrVG).
- Briefwahl: Wie Wahlvorstände mit Anträgen auf Briefwahlunterlagen umgehen müssen – und dass dabei grundsätzlich kein „Begründungszwang“ für Wahlberechtigte besteht.
- Wahlberechtigung und Beschäftigtengruppen: z. B. Fragen zur Einbeziehung von Leiharbeitnehmer*innen in das Wahlrecht und – je nach Einsatz – auch bei der Bestimmung der Betriebsratsgröße.
„Uns eint, dass wir uns konsequent für die Interessen der Beschäftigten einsetzen. Gemeinsam sind wir stark – im Betrieb, vor Ort und in der Politik“, sagte Katja Ertl, Vertreterin des DGB. „Gerade bei Wahlen von Interessenvertretungen zählt rechtliche Sicherheit – damit Mitbestimmung wirksam bleibt und nicht an Formfehlern scheitert.“
Neben Informationen zu Strukturen und Leistungen der Gewerkschaften bot das Treffen Raum für Austausch und praxisnahe Fragen – damit Interessenvertretungen im Betrieb und im öffentlichen Dienst sicher und handlungsfähig bleiben. Das nächste Netzwerk-Treffen findet am 15. April 2026 statt.
Bildquelle: Ertl