DGB Oberpfalz veranstaltet Arbeitsrechtstag und Sozialrechtstag
Fortbildung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
An den vergangenen beiden Samstagen hat der DGB Oberpfalz seine ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten der Region zu zwei Fortbildungsveranstaltungen ins Gewerkschaftshaus Regensburg eingeladen: am 11. Juli 2026 zum Arbeitsrechtstag und am 18. Juli 2026 zum Sozialrechtstag.
Beide Veranstaltungen richteten sich an alle vom DGB vorgeschlagenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der gesamten Oberpfalz und boten die Gelegenheit, sich fachlich auf dem aktuellen Stand zu halten, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und direkt mit Expertinnen und Experten aus der gerichtlichen und gewerkschaftlichen Praxis ins Gespräch zu kommen.
Arbeitsrechtstag am 11. Juli 2026
Zum Auftakt begrüßte Christian Dietl, Regionsgeschäftsführer des DGB Oberpfalz, die Teilnehmenden. In den Impulsreferaten gaben anschließend Kerstin Bauer (DGB Rechtsschutz GmbH), Dietmar Striegan (Direktor des Arbeitsgerichts Weiden) und Felix Diermeier (Gewerbeaufsichtsamt) fachlichen Input aus unterschiedlichen Perspektiven. Im weiteren Verlauf des Vormittags arbeiteten die Teilnehmenden in zwei Arbeitsgruppenphasen vertieft an praxisnahen Fragestellungen des Arbeitsrechts, bevor die Veranstaltung mit einem gemeinsamen Mittagsimbiss ausklang.
Sozialrechtstag am 18. Juli 2026
Eine Woche später folgte der Sozialrechtstag, ebenfalls im Gewerkschaftshaus Regensburg. Auch hier eröffnete Christian Dietl die Veranstaltung. Als Referenten standen Max Schartl (DGB Rechtsschutz GmbH) und Peter Hofmann (DGB-Regionssekretär) zur Verfügung, ergänzt um einen Beitrag des Richters Rainer Teuschl aus dem Sozialgericht Regensburg. Auch dieser Tag war in zwei Arbeitsgruppenphasen gegliedert, in denen aktuelle sozialrechtliche Themen praxisnah vertieft wurden.
Fortbildung als Grundlage ehrenamtlicher Rechtsprechung
Beide Veranstaltungen unterstreichen, wie wichtig kontinuierliche Fortbildung für die ehrenamtliche Rechtsprechung ist: Die regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungsangeboten des DGB Oberpfalz ist Voraussetzung für eine Wiederbenennung in ein ehrenamtliches Richteramt. Mit dem Arbeitsrechtstag und dem Sozialrechtstag stellt der DGB Oberpfalz sicher, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter fachlich gut vorbereitet in ihre verantwortungsvolle Aufgabe an den Arbeits- und Sozialgerichten der Region gehen.
Der DGB Oberpfalz dankt allen Teilnehmenden für ihr Engagement sowie den Referentinnen und Referenten für ihre fachlichen Beiträge.
Bildnachweis: DGB