Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bayern muss endlich handeln!

Datum

Ordnungsnummer 04

Dachzeile Streitzeit

Gewalt gegen Frauen in Bayern bleibt alarmierend

Gewalt gegen Frauen ist alltäglich: Jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Bundesweit war jede dritte Frau mindestens ein Mal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Alle drei Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Doch trotz dieser erschreckenden Zahlen finden viele Frauen nicht den Schutz und die Unterstützung, die sie so dringend brauchen. Auch nicht in Bayern. Im Freistaat werden jährlich rund 50.000 Frauen Opfer von Gewalt. Die Fälle häuslicher Gewalt sind in den letzten fünf Jahren um 10 Prozent auf 21.275 gestiegen. Doch es gibt nur 41 Frauenhäuser mit 389 Plätzen – viel zu wenig, um die Frauen wirksam zu schützen. Der Handlungsbedarf ist offenkundig.


Gewalthilfegesetz jetzt umsetzen! Bayern muss liefern!

Nach langem Ringen trat am 28. Februar 2025 das Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft. Das ist ein Meilenstein. Das neue Gewalthilfegesetz verpflichtet die Länder zunächst dazu, eine landesweite Analyse der Ausgangssituation bestehender Hilfeeinrichtungen durchzuführen (Ausgangsanalyse). Im weiteren Verlauf ist der tatsächliche Bedarf an Hilfeeinrichtungen zu ermitteln (Bedarfsanalyse). Zu diesem Zweck wurde ein Online-Fragebogen entwickelt, der sich an sämtliche Träger im Bereich Frauengewaltschutz richtet, unabhängig davon, ob eine staatliche Förderung besteht. Diese Analyse und ein entsprechender Entwicklungsplan der Bundesländer müssen bis Ende 2026 vorliegen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen die Länder ein flächendeckendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherstellen. Der individuelle Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Der Bund entlastet die Länder bis 2036 mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro, um die Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen. Das Geld ist also da. Der Freistaat Bayern muss jetzt dringend handeln und das Gewalthilfegesetz zügig umsetzen!

 

Gleichwertiger Schutz – überall und für alle Frauen

Laut einer Statistik der Frauenhauskoordinierung (2024) finden zwei Drittel der Betroffenen keinen Frauenhausplatz in ihrer Nähe. Sie müssen in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis fahren. Fast jede vierte gewaltbetroffene Person muss ihren Aufenthalt im Frauenhaus sogar nach wie vor (teilweise) selbst bezahlen.

Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden oder nicht, darf nicht vom Wohnort und Vermögen abhängen. Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen Deutschlands gleichwertig gesichert und kostenfrei gewährleistet sein. Denn der Schutz vor Gewalt ist ein Grundrecht!

 

Orange Day bei MAN Truck & Bus

Sexualisierte Belästigung ist kein Randphänomen, sondern weit verbreitet. Betroffen sind Beschäftigte in allen Branchen und Berufsgruppen. Genau deshalb muss das Thema klar benannt und aktiv angegangen werden. 

Es braucht eine Arbeitskultur, in der Respekt vorgelebt wird, in der Beschäftigte offen reden können und in der Arbeitgeber*innen konsequent handeln. Dazu gehören geschulte Führungskräfte, klare Meldestrukturen und Ansprechpersonen im Betrieb, die Betroffene unterstützen. 

Mit gutem Beispiel geht MAN Truck & Bus in München voran, wo die IG Metall-Kolleginnen mit einer Aktion zum Orange Day die Beschäftigten aktiv auf das Thema Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht haben. Solche betrieblichen Initiativen zeigen: Gewaltschutz beginnt unmittelbar am Arbeitsplatz – und er geht uns alle etwas an.

Der DGB war mit vor Ort und gratuliert den engagierten MAN Löwinnen zu 10 Jahren Empowerment!

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