Sozialstaat unter Druck: Betriebs- und Personalräte aus dem Landkreis Cham setzen auf Mitbestimmung
Netzwerk beleuchtet geplante Reformen bei Arbeitszeit, Befristung, Krankschreibung und Sozialleistungen
Wie sicher sind Sozialstaat und Achtstundentag? Darum ging es beim Treffen des Betriebs- und Personalratsnetzwerks Cham am 27. Oktober 2026. Die Veranstaltung im Hotel am Regenbogen war der Auftakt einer Reihe zum Thema Sozialstaat. Vertreterinnen und Vertreter von DGB, IG Metall und DGB Rechtsschutz GmbH informierten die Interessenvertretungen aus den Betrieben und Dienststellen über den Stand der Reformpläne und darüber, was sie für Beschäftigte und die Arbeit der Gremien bedeuten.
Keine Explosion der Sozialausgaben
Der DGB widersprach dem Bild eines ausufernden Sozialstaats. Die Sozialleistungsquote liege 2025 bei 32,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Sie schwanke mit den Krisen: 2020 erreichte sie mit 32,5 Prozent ihren Höchststand, 2023 lag sie wieder bei rund 30 Prozent. Die Kosten seien vor allem durch Alter, Pflege und steigende Arbeitslosigkeit getrieben, nicht durch Großzügigkeit. Das Bürgergeld mache nur 3,8 Prozent des Sozialbudgets aus. Rente, Gesundheit und Pflege zusammen machten rund 70 Prozent aus.
Das Problem sieht der DGB eher auf der Einnahmeseite. Der Sozialstaat hänge an sozialversicherungspflichtiger, gut bezahlter Arbeit. Jede Stelle, die in Minijob, Befristung oder Niedriglohn abrutsche, schwäche die Finanzierung, jede Tariferhöhung stärke sie. Zugleich halte das reichste Zehntel der Bevölkerung je nach Datenquelle 54 bis 67 Prozent des Nettovermögens. Das Fazit, so Katja Ertl vom DGB Oberpfalz: „Nicht der Sozialstaat sei in der Krise, sondern die Verteilung ist es.“
Achtstundentag: Flexibilität gibt es längst
Im Mittelpunkt stand die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der bekannte Entwurf sieht ein Wochenlimit von durchschnittlich 48 Stunden statt der täglichen Höchstarbeitszeit vor. Bislang handelt es sich um einen Referentenentwurf ohne Kabinettsbeschluss. Die Netzwerkmitglieder arbeiteten zusammen mit Gewerkschaftssekretärin Rebecca Frank von der IG Metall heraus, dass das Arbeitszeitgesetz schon heute Spielräume bietet. Tarifverträge können abweichen, und Betriebsvereinbarungen ermöglichen passgenaue Lösungen für den Betrieb. Die Unternehmen hätten also bereits genügend Freiraum, allerdings unter Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte. „Flexibilität bei der Arbeitszeit gibt es schon heute. Sie muss aber mit den Beschäftigten gestaltet werden und nicht über ihre Köpfe hinweg“, so Katja Ertl vom DGB Region Oberpfalz.
Ohne Tagesgrenze bliebe im Gesetz vor allem die elfstündige Ruhezeit als Schutz. Rechnerisch wären dann bis zu 13 Stunden Anwesenheit am Tag möglich. Die Beschäftigten wollen das mehrheitlich nicht: Laut DGB-Index Gute Arbeit 2025 wollen 72 Prozent höchstens acht Stunden täglich arbeiten, und 98 Prozent lehnen Arbeitstage von mehr als zehn Stunden ab. Die IG Metall verwies auf den Automobil-Aktionstag mit rund 175.000 Beteiligten bundesweit, davon 25.000 bei der Kundgebung in Nürnberg, und auf die Proteste gegen die Reformvorschläge. Ihr Rat an die Gremien: Arbeitszeit im Betrieb per Betriebsvereinbarung absichern.
Krankschreibung und Krankengeld: Was sich ändern soll
Einen weiteren Schwerpunkt setzte die DGB Rechtsschutz GmbH. Magdalena Renner erläuterte, wie die soziale Sicherung bei Krankheit aufgebaut ist und welche Änderungen im Reformpaket der Bundesregierung vorgesehen sind. So sollen die Krankschreibung per Videosprechstunde und die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Zur Einordnung wiesen die Referenten darauf hin, dass die Rechtsprechung der Aussage eines Arztes zu einer nicht persönlichen Krankschreibung im Streitfall ggf. einen geringeren Beweiswert zumisst.
Besonders Langzeiterkrankte würde eine weitere Neuerung treffen: Endet das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit, soll das Krankengeld ab 1. Januar 2027 nur noch 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts betragen, bei Familien mit Kind unter bestimmten Voraussetzungen 67 Prozent.
Auch Befristungen im Blick
Kritisch diskutiert wurde auch, die sachgrundlose Befristung von 24 auf bis zu 48 Monate auszuweiten. Dafür liegt bisher nur ein politischer Beschluss vor, aber kein Gesetzentwurf. Für Befristete bedeute das länger andauernde Unsicherheit, so die Teilnehmenden. Zudem entfalle der Formschutz der Schriftform.
Hebel Mitbestimmung
Fast jede der geplanten Lockerungen läuft über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Beides gibt es nur mit starker Mitbestimmung. Da vieles noch Entwurf oder Ankündigung ist, sei es noch nicht entschieden, und es lohne sich, jetzt Position zu beziehen. Die Reihe wird im kommenden Jahr fortgesetzt. Am 26. Januar 2027 steht das Thema Rente und Pflege auf dem Programm, am 14. April 2027 folgt der Schwerpunkt Gesundheit.
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