143.121 Be­schäf­tig­ten in Mit­tel­fran­ken kommt hö­he­rer Min­dest­lohn zu­gu­te

Datum

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde.

Stephan Doll, Geschäftsführer der DGB Region Mittelfranken sagt: „In Mittelfranken kommt der höhere Mindestlohn 143.121 Beschäftigten zugute, die aktuell weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen. Das sind im Mittelwert 16,4 Prozent aller Beschäftigten im Regierungsbezirk Mittelfranken, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Diese Zahlen zeigen: Der Mindestlohn wirkt. Wir Gewerkschaften haben uns lange dafür eingesetzt, die Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde anzuheben – mit Erfolg.“

So verteilen sich die Zahlen auf die Städte und Landkreise in Mittelfranken:

Anzahl in Prozent der Beschäftigten mit Mindestlohnanspruch sowie Anzahl der Beschäftigten mit Mindestlohn unter 12 Euro

Ansbach, Stadt
18,4 Prozen, 5.536 Beschäftigte

Erlangen, Stadt
8,1 Prozent, 8.007 Beschäftigte

Fürth, Stadt
17,5 Prozent, 9.481 Beschäftigte

Nürnberg, Stadt
18,6 Prozent, 62.255 Beschäftigte

Schwabach, Stadt
19,2 Prozent, 3.474 Beschäftigte

Ansbach
17,1 Prozent, 11.976 Beschäftigte

Erlangen-Höchstadt
12,4 Prozent, 7.056 Beschäftigte

Fürth
21,3 Prozent, 6.153 Beschäftigte

Nürnberger Land
14,4 Prozent, 9.046 Beschäftigte

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
18,3 Prozent, 7.020 Beschäftigte

Roth
16,6 Prozent, 7.545 Beschäftigte

Weißenburg-Gunzenhausen
15,4 Prozent, 5.573 Beschäftigte
 

Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten helfe die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern“, erklärte Doll. Dennoch sei klar: „Der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken.“

Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. „Die Bundesregierung muss die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen“, sagt Doll.

Gewinne abschöpfen und mehr Engagment des Freistaats nötig

Trotz der Mindestlohnanhebung wies der DGB Mittelfranken mit Nachdruck auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Schlimmer noch: Viele machen sich aktuell ernsthafte Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt“, sagte Doll. „Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.“

An die Adresse der Bayerischen Staatsregierung gerichtet, fordert Mittelfrankens DGB-Chef Doll einen Härtefallfonds von 100 Millionen Euro: „Der Freistaat Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die unterstützen, die ihre Rechnungen angesichts explodierender Preise nicht mehr bezahlen können und finanziell überlastet sind.“

 

Hintergrund

Die Daten zu den Profiteuren des Mindestlohns beruhen auf einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für die Bundesländer und die rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. In der Untersuchung haben die Forscher das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und bis September 2022 fortgeschrieben. Die Auswertung betrachtet alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten sowie Minderjährige.

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