64 Milliarden Euro Schaden durch Mindestlohnbetrug: DGB Bayern fordert deutlich mehr Kontrollen

Stiedl: „Wer beim Mindestlohn trickst, darf damit nicht davonkommen.“

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Ordnungsnummer PM 59

Die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns hat nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in den ersten zehn Jahren seit seiner Einführung von 2015 bis 2024 einen wirtschaftlichen Schaden von rund 64 Milliarden Euro verursacht. Grundlage der Auswertung sind Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Demnach erhielten im Durchschnitt rund zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr weniger als den ihnen zustehenden Mindestlohn. Rund 35 Milliarden Euro des Schadens entfielen auf die betroffenen Beschäftigten, 22 Milliarden Euro entgingen den Sozialkassen und weitere sieben Milliarden Euro an Einkommensteuer dem Fiskus.

Dazu erklärt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern: „Wer Beschäftigte um ihren Mindestlohn bringt, greift ihnen direkt in die Tasche und schädigt zugleich unsere Sozialversicherungen. Gerade wenn über Finanzierungslücken im Sozialstaat und Leistungskürzungen diskutiert wird, darf diese Seite der Rechnung nicht ausgeblendet werden. Der Mindestlohn ist geltendes Recht – und muss auch durchgesetzt werden.“

Wie dünn das Kontrollnetz ist, zeigt ein Blick nach Bayern: Im Jahr 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Freistaat 4.220 Arbeitgeberprüfungen durch. Dem standen zum 30. Juni 2025 mehr als 537.000 Betriebe mit Beschäftigten gegenüber, für die die FKS grundsätzlich Kontrollkompetenz besitzt. Bei gleichbleibender Kontrolldichte entspricht das rein rechnerisch einem Kontrollturnus von rund 127 Jahren.

Zugleich leitete die FKS 846 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz ein. In 370 Fällen war die Nicht- bzw. nicht rechtzeitige Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns als führender Tatbestand erfasst. Der DGB Bayern fordert deshalb, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich zu stärken und die Zahl der Kontrollen auszuweiten. Neben gezielten, risikoorientierten Prüfungen brauche es häufiger auch stichprobenartige Kontrollen ohne konkreten Verdacht.

„Kontrollen im Jahrhunderttakt schrecken niemanden ab. Dass allein im vergangenen Jahr in 370 eingeleiteten Verfahren die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung des Mindestlohns im Mittelpunkt stand, zeigt, dass wir es hier nicht mit einem theoretischen Problem zu tun haben. Wer beim Mindestlohn trickst, darf damit nicht davonkommen“, so Stiedl abschließend.

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