Ausgenutzt statt ausgebildet: Mindestlohn muss auch für Pflichtpraktika gelten

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Ordnungsnummer 72

Zum Beginn der Vorlesungszeit fordern der DGB Bayern, die DGB-Jugend Bayern und der Bayerische Landesstudierendenrat, die Mindestlohn-Ausnahme für Pflichtpraktika abzuschaffen. Pflichtpraktika sind fester Bestandteil vieler Studiengänge und ermöglichen Studierenden wichtige Praxiserfahrungen. Doch obwohl sie dabei häufig über Monate in Vollzeit in einem Betrieb arbeiten, sind sie bislang vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. 

„Während die Anforderungen der Hochschulen an diese Praxisphasen hoch sind, erhalten viele Studierende während eines sechsmonatigen Vollzeitpraktikums eine geringe oder gar keine Vergütung. Wer keine wohlhabenden Eltern im Rücken hat, kann sich ein solches Pflichtpraktikum oft schlicht nicht leisten“, erklärt Marietta Eder, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern.

Die Benachteiligung ist gesetzlich festgeschrieben. Ist ein Praktikum im Rahmen des Studiums verpflichtend vorgeschrieben, besteht nach § 22 des Mindestlohngesetzes kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Vergütung ist damit grundsätzlich eine freiwillige Leistung des jeweiligen Praktikumsbetriebs. Ob und in welcher Höhe Studierende für ihre Arbeit bezahlt werden, entscheidet der Betrieb.

Das Zusammenspiel mit der staatlichen Ausbildungsförderung sorgt zusätzlich für Frust. Während ein unbezahltes Pflichtpraktikum die BAföG-Förderung unberührt lässt, wird eine Praktikumsvergütung grundsätzlich auf das BAföG angerechnet. „Von der ohnehin oft geringen Bezahlung profitieren die Studierenden dann nicht einmal in vollem Umfang. Das ist ein untragbarer Widerspruch“, betont Anna Gmeiner, Bezirksjugendsekretärin des DGB Bayern.

„Wer arbeitet, hat ein Recht auf faire Entlohnung. Der gesetzliche Mindestlohn muss ausnahmslos für alle Studierenden in Pflichtpraktika gelten. Ob ein Praktikum freiwillig absolviert oder im Studienplan vorgeschrieben wird, darf nicht darüber entscheiden, ob die geleistete Arbeit fair bezahlt wird”, so Sabine Kamintzky vom Bayerischen Landesstudierendenrat abschließend.

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