Mit der zweiten Lesung zur Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) im Bayerischen Landtag ist klar geworden: Der Freistaat Bayern lässt eine zentrale Gelegenheit ungenutzt, um Gleichstellung endlich wirksam voranzubringen. Statt einer zukunftsweisenden Reform wird auf eine zögerliche Gesetzesänderung gesetzt, die weit hinter den gesellschaftlichen und politischen Anforderungen zurückbleibt. Zwar ist eine Überarbeitung des über 25 Jahre alten Gesetzes dringend notwendig. Doch der aktuelle Entwurf bleibt mutlos und setzt vor allem auf Entbürokratisierung – nicht auf konkrete Fortschritte für die Gleichstellung.
Dabei liegen fundierte Vorschläge längst auf dem Tisch: Seit 2016 arbeitet eine Arbeitsgruppe unter dem Dach des DGB Bayern gemeinsam mit Bündnispartnern an einem praxisorientierten Konzept für ein modernes Gleichstellungsgesetz und bringt regelmäßig konkrete und praxiserprobte Vorschläge in den politischen Prozess ein. Doch diese breite fachliche Expertise aus der Praxis blieb im Gesetzgebungsverfahren nahezu unberücksichtigt. Weitergehende Änderungsvorschläge von SPD und Grünen im Landtag wurden abgelehnt.
„Das Signal ist eindeutig: Die Staatsregierung scheut echte Veränderungen. Dabei hätte die Reform genutzt werden können, um Gleichstellung politisch zu priorisieren. Gleichstellung ist kein Randthema – sie ist verfassungsrechtlicher Auftrag und Fundament einer funktionierenden Demokratie“, betont Verena Di Pasquale, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern.
Der Ruf nach mehr Frauen in den Parlamenten ist nicht umsonst lauter denn je. Für die Arbeitsgruppe steht unmissverständlich fest: Dafür braucht es auch starke Gleichstellungsstrukturen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten – doch sie brauchen endlich klare gesetzliche Rahmenbedingungen und ausreichende Ressourcen. Das gilt ebenso für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen, die als Bildungs- und Begegnungsorte nachhaltig in die Gesellschaft hineinwirken. Ihr Einfluss und ihr Vorbildcharakter dürfen nicht unterschätzt werden. Dies ist umso wichtiger in Zeiten, in denen rechtspopulistische Kräfte zunehmend an Einfluss gewinnen und die Gleichstellungspolitik verstärkt unter Druck gerät.
Die Arbeitsgruppe wird den Prozess weiterhin kritisch begleiten und ihre Forderungen mit Nachdruck vertreten – so lange, bis echte Gleichstellung in Bayern endlich konkrete Realität wird.
Hintergrund
In der Arbeitsgruppe zur Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes befinden sich neben dem DGB Bayern und seinen Mitgliedsgewerkschaften auch die Landesarbeitsgemeinschaft bayerischer kommunaler Gleichstellungsstellen, der Münchner Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten, die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen und der Bayerische Landesfrauenrat.