CSU fordert Abschaffung der Telefonischen Krankschreibung – Stiedl: "Vertrauen statt Misstrauen gegenüber Beschäftigten"

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Auf ihrer Klausurtagung in Seeon forderte die CSU unter anderem, die seit 2021 bei leichten Atemwegserkrankungen mögliche telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen. Diese Möglichkeit, die zunächst wegen der Corona-Pandemie eingeführt und dann dauerhaft weitergeführt wurde, hat sich bewährt. Aus Sicht des DGB Bayern war sie ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Vernunft im Gesundheitssystem und sollte beibehalten werden. „Wer diese Regelung nun infrage stellt oder pauschal Misstrauen gegenüber Beschäftigten äußert, verkennt die Realität in den Betrieben – und schadet am Ende der Gesundheit aller”, so der Vorsitzende des DGB Bayern, Bernhard Stiedl.

Es ist niemandem geholfen, wenn Menschen mit Erkältung, Fieber oder Virusinfekten in überfüllten Wartezimmern sitzen, nur um eine Bescheinigung zu erhalten. Das erhöht das Infektionsrisiko unnötig und belastet die Hausarztpraxen zusätzlich. Die telefonische Krankschreibung verhindert genau das – verantwortungsvoll und begrenzt. Denn sie gilt ausschließlich für Patientinnen und Patienten, die in ihrer Hausarztpraxis bekannt sind. Ärztinnen und Ärzte können daher fachlich fundiert einschätzen, ob eine leichte Erkrankung vorliegt oder eine persönliche Untersuchung notwendig ist. Bei jedem Zweifel bleibt ein Arztbesuch vor Ort zwingend notwendig. „Wer hier, wie die CSU, Missbrauch wittert, stellt die ärztliche Berufsgruppe ebenso wie erkrankte Beschäftigte pauschal unter Generalverdacht”, kritisiert Stiedl.

Das eigentliche Problem liege woanders: Noch immer schleppen sich viel zu viele Beschäftigte krank zur Arbeit – aus Angst vor Nachteilen oder weil ihnen Misstrauen entgegenschlägt. Dieses Verhalten gefährdet die eigene Gesundheit und führt zu vermeidbaren Ansteckungen im Betrieb. Stiedl ergänzt: „Wer wirklich Produktivität und Gesundheit schützen will, muss krankheitsbedingte Abwesenheit ermöglichen, nicht behindern.”

Auch der Anstieg von Krankmeldungen wird bewusst falsch interpretiert. Er ist nicht die Folge der telefonischen Krankschreibung, sondern einer seit 2022 geltenden Meldepflicht: Ärztinnen und Ärzte müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nun direkt an die Krankenkassen übermitteln. Gerade kurze Erkrankungen, die zuvor oft gar nicht erfasst wurden, tauchen dadurch erstmals vollständig in der Statistik auf. „Wer diese Fakten ignoriert, betreibt Stimmungsmache statt sachlicher Debatte“, betont Stiedl.

Die telefonische Krankschreibung stehe für Vertrauen, medizinische Verantwortung und Prävention. „Sie entlastet Arztpraxen, schützt Beschäftigte und verhindert Infektionsketten. Wer sie diskreditiert, fördert genau das Gegenteil: mehr Krankheitsfälle, mehr Ausfälle und ein Klima des Misstrauens in den Betrieben“, so Stiedl abschließend.

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