Die Debatte um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes gewinnt an Schärfe. Grundlage ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Aus Sicht des DGB Bayern würde das faktisch die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages bedeuten – mit Arbeitstagen von bis zu 13 Stunden in der Folge.
CSU-Generalsekretär Martin Huber wirbt aktuell offensiv für eine rasche Umsetzung dieses Vorhabens. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt die Debatte durch eine Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz, der das Arbeitszeitgesetz auf Nachfrage als das Gesetz nannte, das er am ehesten abschaffen würde.
Der bayerische DGB-Vorsitzende Bernhard Stiedl zieht hier eine klare Linie: „Wenn der Acht-Stunden-Tag und das Arbeitszeitgesetz öffentlich infrage gestellt werden, geht es nicht um Detailfragen. Es geht um ein zentrales Schutzrecht für Beschäftigte – hart erkämpft und unverrückbar. Daran darf nicht gerüttelt werden."
Vor dem Hintergrund der seit Jahren sinkenden Tarifbindung ist das Arbeitszeitgesetz für Millionen Beschäftigte der einzige verlässliche Schutz vor Überlastung und gesundheitlichen Schäden. Auch das Argument, eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes diene der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, verweist der DGB Bayern ins Reich der Fabeln. „Lange und schlecht planbare Arbeitstage verschärfen Belastungen und machen Vereinbarkeit schwieriger – nicht einfacher. Echte Vereinbarkeit entsteht dagegen durch verlässliche Infrastruktur und starke Tarifverträge“, betont Stiedl.
„Das Arbeitszeitgesetz steht mit dem Acht-Stunden-Tag für Respekt vor der Leistung der Beschäftigten. Es ist das Versprechen, dass das Leben der Menschen nicht nur aus Arbeit besteht – und dieses Versprechen darf nicht gebrochen werden“, so Stiedl abschließend.