DGB Bayern begrüßt CSU-Offenheit für AfD-Teilverbotsverfahren

Stiedl: „Die Debatte darf nicht bei Thüringen stehen bleiben.“

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Ordnungsnummer PM 50

Stiedl: „Die Debatte darf nicht bei Thüringen stehen bleiben.“

Zu den Überlegungen aus der CSU-Landtagsfraktion, ein mögliches Verbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesverband nicht länger kategorisch auszuschließen, erklärt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich in Teilen der CSU bei dieser Frage etwas bewegt. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift, darf sich nicht darauf verlassen können, dass der Rechtsstaat untätig bleibt. Ein mögliches Teilverbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesverband ernsthaft zu prüfen, wäre ein richtiger und wichtiger Schritt.

Die Debatte darf aber nicht bei Thüringen stehen bleiben. Die AfD ist nicht nur in einzelnen Landesverbänden ein Problem. Die Einstufung der Bundespartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat deutlich gemacht, wie ernst die Lage ist. Dass diese Einstufung nach der Klage der AfD derzeit nicht öffentlich weiterverwendet wird, ist keine Entwarnung. Der Rechtsstaat muss die vorhandenen Möglichkeiten genau prüfen und dort handeln, wo die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das gilt auch für Bayern. Dass der bayerische Verfassungsschutz die AfD weiter beobachten darf, zeigt: Die Staatsregierung darf daraus keine politische Nebensache machen. Wir bleiben deshalb bei unserer Forderung: Die Staatsregierung muss im Bundesrat alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um der verfassungsfeindlichen AfD die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen und Initiativen zur Prüfung und Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu unterstützen.

Außerdem braucht es eine klare politische Positionierung der Staatsregierung für die Einstufung des bayerischen AfD-Landesverbands als gesichert rechtsextrem. Rechtsextremismus bekämpft man nicht mit Beschwichtigungen. Wer Menschenwürde, Grundrechte und Demokratie angreift, muss mit den Mitteln des Rechtsstaats zur Verantwortung gezogen werden.“

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