DGB Bayern begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Nürnberg bleibt Teil der Allianz gegen Rechtsextremismus

Stiedl: „Wenn demokratisches Engagement vor Gericht landet, ist das ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft.“

Datum

Ordnungsnummer 27

Stiedl: „Wenn demokratisches Engagement vor Gericht landet, ist das ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft.“

Der DGB Bayern begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Stadt Nürnberg Mitglied der Allianz gegen Rechtsextremismus bleibt. Das Gericht hat das Verfahren an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen und rechtliche Maßstäbe für die weitere Prüfung formuliert.

Der Vorsitzende des DGB Bayern, Bernhard Stiedl, sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal: „Wer sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einsetzt, verteidigt die Grundlagen unserer Demokratie. Das darf weder politisch diskreditiert noch juristisch instrumentalisiert werden. Wenn demokratisches Engagement vor Gericht landet, ist das ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft.“

Auch Stephan Doll, Vorsitzender der Allianz gegen Rechtsextremismus und DGB-Regionsgeschäftsführer in Mittelfranken, begrüßt die Entscheidung: „Das Gericht hat deutlich gemacht: Kommunen haben die Aufgabe, Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen. Demokratie ist eben kein neutraler Zustand. Die Entscheidung bestärkt die Zivilgesellschaft und die Stadt Nürnberg, noch deutlicher für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte verpflichtet dazu, klar und sichtbar gegen Rechtsextremismus Stellung zu beziehen. Wer dieses Engagement angreift, greift das Grundgesetz und unser demokratisches Selbstverständnis insgesamt an.“

Für den DGB Bayern ist klar: Der Einsatz gegen Rechtsextremismus ist eine gemeinsame Aufgabe von Kommunen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft. „Sich klar gegen Rechtsextremismus zu positionieren, gehört zum Selbstverständnis von Kommunen – auch in ihren Bündnissen – und daran darf künftig kein Zweifel mehr bestehen“, so Stiedl abschließend.

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