Stiedl: „Entwurf geht nicht weit genug, wenn Mitwirkungsstrukturen auf kommunaler Ebene lediglich auf Freiwilligkeit beruhen.“
Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs für ein bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz in der morgigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtages sagt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern: „Wir begrüßen, dass die Bayerische Staatsregierung dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nach nunmehr vier Jahren endlich in die Tat umsetzen will. Ein auf gesetzlicher Grundlage basierendes Mitwirkungs- und Mitspracherecht für Senior*innen ist im Freistaat schon lange überfällig. Aus unserer Sicht geht der Entwurf aber nicht weit genug, wenn Mitwirkungsstrukturen auf kommunaler Ebene lediglich auf Freiwilligkeit beruhen. Hierdurch wird eine große Chance auf echte Mitbestimmung verpasst.“
Damit Seniorinnen und Senioren bei allen Entscheidungen, die ihre Altersgruppe betreffen, mitgestalten können, sei laut Stiedl auch in den Gemeinden eine konkrete gesetzlich verbindliche Verankerung notwendig. „Politische Entscheidungen sollten nicht ohne die Mitwirkung und Mitgestaltung dieses Bevölkerungsanteils getroffen werden und ebenso wenig, ohne deren besondere Bedürfnisse zu berücksichtigen. Derzeit wird mehr für die älteren Menschen entschieden als mit den älteren Menschen. Wir fordern daher auf allen Ebenen eine eigenständige, verbandspolitisch, parteipolitisch und konfessionell unabhängige Mitwirkung bei der Umsetzung und Gestaltung der Lebenswirklichkeit der Senior*innen“, so Stiedl abschließend.