DGB Bay­ern for­dert Über­tra­gung der Ener­gie­preis­pau­scha­le auf baye­ri­sche Ver­sor­gungs­emp­fän­ger*in­nen

Datum

Ordnungsnummer PM 050

Stiedl: „Wir erwarten, dass die Staatsregierung zügig eine Lösung präsentiert.“

Mit der Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 hat die Bundesregierung eine wichtige Gerechtigkeitslücke geschlossen. Gleichzeitig kündigt die Ampelkoalition im Entlastungspaket auch eine entsprechende Einmalzahlung für Pensionär*innen des Bundes an.

Für den bayerischen DGB-Vorsitzenden Bernhard Stiedl ist daher klar, dass die Energiepreispauschale auch auf die bayerischen Versorgungsempfänger*innen übertragen werden muss: „Andere Bundesländer, etwa Schleswig-Holstein, haben es bereits vorgemacht. Nun erwarten wir im Sinne der Gleichstellung und der Gleichberechtigung, dass die Staatsregierung hier zügig eine Lösung präsentiert. Die Pensionärinnen und Pensionäre im Freistaat sind von den aktuell explodierenden Preisen ebenso betroffen wie andere Personengruppen und dürfen deshalb von den Einmalzahlungen nicht ausgeschlossen werden.“

Zwar gehe die Bayerische Staatsregierung laut Stiedl etwa bei der Anpassung der Bezüge der Beamt*innen seit Jahren mit gutem Beispiel voran, allerdings waren die Versorgungsempfänger*innen bereits bei der einmaligen Sonderzahlung im Rahmen der Übertragung des letzten Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst leer ausgegangen. „Diese Form von Nichtbeachtung darf sich unter keinen Umständen wiederholen“, so Stiedl abschließend.

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