Di Pasquale: „Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich seit vielen Jahren für eine Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes einsetzen.“
Noch in ihrer Regierungserklärung vom 5. Juli 2022 hatte Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf eine Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) in dieser Legislaturperiode in Aussicht gestellt und den aktuellen Vorbereitungsstand lobend erwähnt. Völlig unverständlich ist für den DGB Bayern daher die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, dass eine Novellierung in der laufenden Legislaturperiode nicht länger angestrebt wird.
Verena Di Pasquale, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern, übt deutliche Kritik: „Damit begeht die Ministerin klaren Wortbruch und es zeigt sich einmal mehr, welch geringen Stellenwert die Bayerische Staatsregierung der Gleichstellung von Frauen und Männern beimisst. Diese Entscheidung stellt eine 180-Grad-Wende dar und ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich seit vielen Jahren für eine Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes einsetzen.“
In der Begründung für diese Entscheidung verweist das Sozialministerium auf eine notwendige Beteiligung der Kommunen. Hierfür sei allerdings „angesichts der derzeitigen Energie- und Flüchtlingskrise nicht der richtige Zeitpunkt“, zudem sei „dieser offene Kommunikationsweg in dieser Legislaturperiode zeitlich nicht mehr umsetzbar“, so das Sozialministerium.
Di Pasquale zufolge sei diese Begründung „an den Haaren herbeigezogen“. Di Pasquale weiter: „Seit 2016 sind wir u.a. auch mit den kommunalen Spitzenverbänden im Austausch. Deren Einschätzungen sind bereits in die erarbeiteten Novellierungsvorschläge mit eingeflossen. Jetzt ist nicht der Zeitpunkt, um das Thema ‚Gleichstellung‘ weiter auf die lange Bank zu schieben. Wir fordern die Ministerin auf, ihren Worten aus der Regierungserklärung Taten folgen zu lassen und die Novellierung wie angekündigt noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen“, so Di Pasquale abschließend.
Hintergrund
Das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist nach über 25 Jahren überholt und braucht Nachbesserungen. Seit 2016 gibt es daher einen regelmäßigen Austausch zwischen dem DGB Bayern, seinen Mitgliedsgewerkschaften, den Gleichstellungsbeauftragten des öffentlichen Dienstes und der Kommunen in Bayern, dem Münchener Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten, der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen, Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Selbstverwaltung und dem Bayerischen Landesfrauenrat. Gemeinsam hat dieser Arbeitskreis Novellierungsvorschläge für ein wirkungsvolles Gleichstellungsgesetz erarbeitet. Neben Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten als Korrektiv für Dienststellen, die gegen geltendes Recht verstoßen, bedarf es im BayGlG auch einer Mindestfreistellungsregelung, damit die bayerischen Gleichstellungsbeauftragten ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden können.
Ohnehin ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein klarer Handlungsauftrag der Verfassung: In Artikel 118 der Bayerischen Verfassung heißt es: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Als Gestalter der Lebensverhältnisse, aber auch als Arbeitgeber muss sich der Freistaat am Leitbild seiner eigenen Verfassung orientieren und sich daran messen lassen.