Der DGB Bayern kritisiert die heute vom Bayerischen Landtag verabschiedete Neufassung des Ladenschlussgesetzes deutlich. Zwar bleibt die generelle Schließzeit um 20 Uhr bestehen, doch zahlreiche Ausnahmen laufen in der Summe auf eine schleichende Aushöhlung des arbeitsfreien Abends und Sonntags hinaus.
„Das neue Gesetz belastet vor allem die Beschäftigten im Einzelhandel – in Bayern sind das rund eine halbe Million Menschen, über 70 Prozent davon Frauen“, warnt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern. „Statt ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, schafft der Gesetzgeber neue Öffnungsmöglichkeiten, die Erholung und Planbarkeit im Alltag weiter erschweren.“
Vor allem die neuen Möglichkeiten für Kommunen, lange Einkaufsnächte und zusätzliche Öffnungstage ohne Anlass zu genehmigen, verschärfen die Situation. Noch gravierender ist die Neuregelung, dass Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte künftig selbst entscheiden dürfen, ob Geschäfte an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen. „Das ist ein Freifahrtschein für Sonntagsarbeit – mit Ansage“, so Stiedl.
Für die Beschäftigten bedeutet das: mehr Druck, weniger Freizeit und ein weiterer Angriff auf den gemeinsamen Ruhetag. „Der Schutz des Sonntags ist kein romantisches Relikt, sondern Ausdruck von Respekt vor den Menschen, die den Laden – im wahrsten Sinne – am Laufen halten. Dieses Gesetz gefährdet genau das – und zeigt einmal mehr, wie wirtschaftliche Interessen über das Wohl der Beschäftigten gestellt werden“, sagt Stiedl.
Kritisch bewertet der DGB Bayern auch die neue Sonderregelung für sogenannte digitale Kleinstsupermärkte, die künftig rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen – geöffnet sein dürfen. „Der Sonntag soll der Erholung dienen – und nicht dem Profit. Deshalb lehnen wir diese Regelung weiterhin entschieden ab“, erklärt Stiedl. „Zum einen ist zu bezweifeln, dass diese Läden tatsächlich ohne Personal auskommen. Auch am Sonntag werden Menschen für Reinigung, Warenverräumung oder Sicherheit gebraucht. Zum anderen greift die gern bemühte Behauptung, solche Läden würden die Nahversorgung im ländlichen Raum sichern, viel zu kurz. Vielmehr ist zu befürchten, dass sie vor allem in umsatzstarken Ballungsräumen von großen Handelskonzernen betrieben werden – zulasten des klassischen Einzelhandels und der Arbeitsplätze vor Ort.“
Der DGB Bayern fordert die Staatsregierung auf, den Sonntag und den Abend als arbeitsfreie Zeit konsequent zu schützen – statt immer neue Ausnahmen zu schaffen, die vor allem auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.