DGB-Rentenkommission legt Schlussbericht vor: DGB Bayern fordert Betriebsrente für alle

Stiedl: „Wer ein Leben lang arbeitet, muss im Alter gut leben können. Dafür müssen auch die Arbeitgeber mehr Verantwortung übernehmen.“

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Ordnungsnummer 75

Mit ihrem heute vorgestellten Schlussbericht legt die DGB-Rentenkommission Vorschläge für eine Stärkung der gesetzlichen Rente und den flächendeckenden Ausbau der betrieblichen Altersversorgung vor. Der DGB Bayern unterstreicht den Reformbedarf mit aktuellen Rentenzahlen aus dem Freistaat. Frauen, die 2025 neu in Altersrente gegangen sind, erhielten durchschnittlich lediglich 989 Euro im Monat. Bei Männern waren es 1.449 Euro. Damit liegt die durchschnittliche Altersrente von Frauen um 457 Euro unter der Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende von 1.446 Euro monatlich. Selbst die durchschnittliche Altersrente der Männer liegt nur knapp darüber.

Dazu erklärt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern: „Diese Zahlen sind ein sozialpolitisches Alarmsignal. Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, darf im Alter nicht jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Vor allem für Frauen, die allein von einer solchen Rente leben müssen, ist Altersarmut eine ganz konkrete Gefahr. Das ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck struktureller Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Eine Rentenreform muss genau hier ansetzen.“

Die DGB-Rentenkommission schlägt vor, die gesetzliche Rente als Fundament der Alterssicherung zu stärken und das Rentenniveau zunächst auf 50 Prozent und perspektivisch auf 53 Prozent anzuheben. Gemeinsam mit einer flächendeckenden betrieblichen Altersversorgung soll so eine Gesamtversorgung von mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden.

Besonderen Handlungsbedarf sieht der DGB Bayern bei der betrieblichen Altersversorgung. Bislang ist sie höchst ungleich verteilt. Gerade in Branchen mit hohem Frauenanteil fehlt häufig eine zusätzliche Absicherung fürs Alter, etwa im Einzelhandel, im Gastgewerbe sowie in vielen sozialen und personenbezogenen Dienstleistungen.

Die DGB-Rentenkommission empfiehlt deshalb, alle Arbeitgeber zu verpflichten, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente auf tariflicher Grundlage anzubieten. „Eine Betriebsrente darf keine freiwillige Sozialleistung für Beschäftigte in privilegierten Branchen bleiben. Sie muss zum selbstverständlichen Bestandteil guter Arbeit werden. Vor allem brauchen wir eine verbindliche Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung. Es reicht nicht, Beschäftigte auf private Vorsorge oder die Umwandlung ihres ohnehin knappen Lohns zu verweisen“, betont Stiedl.

Für den DGB Bayern ist klar: Eine bessere Betriebsrente darf die gesetzliche Rente nicht ersetzen. Sie muss diese ergänzen. Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen, unterbrochenen Erwerbsbiografien und hohen Sorgearbeitsanteilen bleibt eine starke solidarische Rentenversicherung unverzichtbar.

Zugleich wendet sich der DGB Bayern gegen Vorschläge, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen und das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter anzuheben.

„An der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren darf nicht gerüttelt werden. Auch eine Rente mit 70 kommt für uns nicht infrage. Wer nach Jahrzehnten körperlich harter Arbeit schon heute kaum bis zur Rente durchhält, dem darf die Politik den Renteneintritt nicht noch weiter erschweren“, so Stiedl abschließend.

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