DGB schal­tet Re­gie­rung von Mit­tel­fran­ken ein: Wird ver­kaufsof­fe­ner Sonn­tag in Ans­bach ge­kipp­t?

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Der Stadtrat von Ansbach hat mit großer Mehrheit für einen dritten verkaufsoffenen Sonntag in Ansbach im Ortsteil Brodswinden am 16. Oktober gestimmt. Die kirchlich-gewerkschaftliche Allianz für den freien Sonntag hat sich im Vorfeld geschlossen dagegen ausgesprochen.

Der DGB Mittelfranken und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Mittelfranken sehen unter anderen die rechtlichen Voraussetzungen für einen verkaufsoffenen Sonntag nicht erfüllt, was dem Rechtsamt, dem Oberbürgermeister sowie den Stadtratsmitgliedern in einer ausführlichen Stellungnahme mitgeteilt wurde.

Der DGB als Teil der Sonntagsallianz hat sich nun mit einer Beschwerde gegen die Stadt Ansbach an die Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde gewendet. „Unser Ziel ist es, einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag zu verhindern. Dem Versuch, den Sonntag als gemeinsamen freien Tag mit fadenscheinigen Begründungen wirtschaftlichen Interessen zu opfern, muss die Regierung von Mittelfranken jetzt einen Riegel vorschieben“, sagt DGB-Regionsgeschäftsführer Stephan Doll.

Aus Sicht des DGB könne es nicht sein, dass Handelsunternehmen quasi auf Zuruf auf den Schutz des Sonntags pfeifen und ihre konkurrenzgetriebenen Umsatzinteressen durchsetzen wollen. „Sollte sich ein Handelsunternehmen auf diese Art und Weise durchsetzen, besteht die begründete Besorgnis, dass auch bei anderen Handelsunternehmen Begehrlichkeiten geweckt werden, in diesem Sinne zu verfahren“, befürchtet Doll.

Es liege nun an der Aufsichtsbehörde, so der der DGB, die durch das Gesetz und die Rechtsprechung entwickelten strengen Maßstäbe zur Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag auch Geltung zu verschaffen.

Die Stadt Ansbach musste bereits 2018 aufgrund einer Klage seitens der Sonntagsallianz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geplante verkaufsoffene Sonntage zurücknehmen.

In einer ersten Reaktion teilt die Regierung von Mittelfranken dem DGB mit, dass die Stadt Ansbach „zur Stellungnahme aufgefordert“ sei.

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