DGB wi­der­legt Ar­beit­ge­ber: Warum Er­werbs­tä­ti­ge und Leis­tungs­be­zie­hen­de vom Bür­ger­geld pro­fi­tie­ren

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Das Bürgergeld bringt in Zukunft mehr soziale Sicherheit für alle. Zugleich besteht aber auch Nachbesserungsbedarf an den Plänen der Ampel-Koalition. Darauf wies der DGB Mittelfranken anlässlich des Aktionstags der Erwerbslosennetzwerke „Bürgergeld: Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung“ am 14.10. hin.

Falsch sei die Kritik der Arbeitgeber, eine bessere soziale Absicherung würde den Anreiz zu arbeiten schmälern. „Das Gerede von der sozialen Hängematte stammt aus dem Reich der Märchen und Legenden. Mit dem Mindestlohn von 12 Euro gilt auch weiterhin: Wer erwerbstätig ist, hat deutlich mehr Geld zur Verfügung als jemand, der ausschließlich Bürgergeld bezieht“, sagte Stephan Doll, Geschäftsführer des DGB Mittelfranken.

Dies gelte unabhängig von der Haushaltskonstellation. Der DGB legte Berechnungen vor, denen zufolge beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre) mit dem neuen Bürgergeld 2.349 Euro im Monat zur Verfügung habe. Ist hingegen ein Ehegatte in Vollzeit zum Mindestlohn erwerbstätig, liegt das verfügbare Einkommen einschließlich Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag mehr als 500 Euro höher. Arbeiten beide in Teilzeit (28 Stunden pro Woche), sind es ohne Wohngeldanspruch sogar 3.181 Euro. Dabei sind die geplanten Verbesserungen beim Wohngeld und die angekündigten steuerlichen Entlastungen nicht einmal eingerechnet.

„Beschäftigte gegen Erwerbslose auszuspielen ist verantwortungslos. Zudem ist es der durchsichtige Versuch, den Status Quo schlecht entlohnter Arbeitsplätze zu elenden Bedingungen zu verteidigen. Kein Geringverdienender hat auch nur einen Cent mehr im Geldbeutel, wenn die Regelsätze so armselig niedrig bleiben, wie sie heute sind. Im Gegenteil: Gerade wer wenig verdient, muss im Ernstfall auf eine verlässliche Absicherung vertrauen können. Das gibt auch mehr Kraft, im Job die eigenen Rechte durchzusetzen“, sagte Doll.

Ausgleich für Inflation

Das Bürgergeld wertete Doll insgesamt als gewerkschaftlichen Erfolg, forderte aber auch Nachbesserungen: „Dass die Regelsätze beim Bürgergeld um 53 Euro beziehungsweise 12 Prozent steigen sollen, ist ein deutlicher Fortschritt. Erstmals wird die Inflationsrate ausgeglichen. Das heißt für Menschen in Armut: Sie müssen sich weniger Sorgen um den Verlust ihrer Kaufkraft machen.“

Zudem sei der Mindestlohn zum 1. Oktober um ein beachtliches Plus von 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. „Dies sind wichtige Schritte, denen weitere folgen müssen. Wir brauchen nicht nur kräftig steigende Tariflöhne für mehr Beschäftigte, sondern einen regelmäßig angepassten Mindestlohn und armutsfeste Regelsätze, die mehr soziale Teilhabe ermöglichen. Dazu muss es beim Bürgergeld ein echtes Kaufkraftplus geben. Ziel muss sein, kleine Einkommen anzuheben, so dass einkommensschwache Haushalte eine reale Perspektive erhalten, Richtung Mitte aufzuholen.“

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