Hit­ze­wel­le in Bay­ern: Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer best­mög­lich schüt­zen!

Datum

Ordnungsnummer PM 039

Stiedl: „Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht in ausreichendem Maße nachkommen.“

Angesichts der zu erwartenden Hitzewelle mit bis zu 38 Grad im Freistaat fordert der DGB Bayern geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Hierzu sagt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern: „Extreme Temperaturen stellen für die Beschäftigten zweifellos eine zusätzliche Belastung dar. Hier müssen die Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht in ausreichendem Maße nachkommen und dafür sorgen, dass die Beschäftigten bestmöglich geschützt sind.“

Stiedl zufolge seien ausgedehnte Pausen- und Erholungszeiten ebenso notwendig wie flexiblere Arbeitszeiten: „Es ist schlicht unzumutbar, etwa auf einer Baustelle stundenlang in der brütenden Hitze zu schuften. Dort, wo es möglich ist, sollte die Arbeit auf kühlere Tageszeiten, etwa in die Morgenstunden verlegt werden.“ Andernfalls seien laut Stiedl geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, etwa zum Schutz vor schädlicher UV-Strahlung.

Zwar gebe es laut Stiedl für Beschäftigte keinen gesetzlichen Anspruch auf längere Pausen oder flexible Arbeitszeiten, gemäß Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber jedoch dazu verpflichtet, in den Arbeitsräumen „eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ sicherzustellen. Demnach soll der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn die Raumtemperatur über 26 °C beträgt. Sollte die Lufttemperatur im Raum die Marke von 30 °C überschreiten, muss der Arbeitgeber tätig werden und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind Stiedl zufolge zwingend Betriebsrätinnen und Betriebsräte einzubeziehen: „So kann gerade in mitbestimmten Betrieben gewährleistet werden, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vordergrund steht und es weder zu unzumutbaren Arbeitszeiten noch zu einer Verlängerung der Arbeitszeit kommt“, so Stiedl abschließend.

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