Mit Temperaturen von deutlich über 30 Grad steht Bayern vor den ersten großen Hitzetagen des Jahres. Längere Hitzeperioden gehören inzwischen auch im Freistaat immer häufiger zum Arbeitsalltag. Für viele Beschäftigte wird Hitzestress damit erneut zum Gesundheitsrisiko. Der DGB Bayern fordert die Arbeitgeber auf, den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen. Der Vorsitzende des DGB Bayern, Bernhard Stiedl, erklärt: „Hitze ist kein bloßes Komfortproblem. Hohe Temperaturen können die Gesundheit belasten, die Konzentration beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, die Gefährdungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen. Beim Hitzeschutz gibt es keinen Ermessensspielraum – der Schutz der Beschäftigten ist gesetzlich vorgeschrieben.“ Besonders betroffen sind Beschäftigte, die im Freien, auf Baustellen, in Werkhallen, im Verkehr, in der Pflege oder in anderen hitzebelasteten Arbeitsbereichen tätig sind. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab. Möglich sind etwa Verschattung und Sonnenschutz, ausreichend bereitgestellte Getränke, angepasste Arbeitsabläufe oder zusätzliche Erholungspausen. „Beim Hitzeschutz haben wir kein Regelungsdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. Die Vorschriften liegen auf dem Tisch, werden aber noch immer nicht überall konsequent angewendet. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das richtige Instrument. Deshalb brauchen wir mehr Kontrollen und eine bessere personelle Ausstattung der Arbeitsschutzbehörden. Gute Regeln schützen nur dann, wenn ihre Einhaltung auch überprüft wird“, betont Stiedl. Der DGB Bayern warnt zugleich davor, die Debatte über Hitzeschutz für Forderungen nach einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes zu missbrauchen. „Arbeitszeiten an besonders heißen Tagen sinnvoll zu organisieren, ist bereits heute möglich. Dafür braucht es keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Wer Hitzeschutz als Vorwand nutzt, um den Achtstundentag infrage zu stellen, verfolgt nicht die Interessen der Beschäftigten. Entscheidend ist, dass bestehende Schutzvorschriften konsequent angewendet werden“, so Stiedl abschließend. |
Hitzewelle in Bayern: DGB Bayern fordert konsequenten Schutz für Beschäftigte
Stiedl: „Beim Hitzeschutz gibt es keinen Ermessensspielraum.“