Di Pasquale: „Es ist an der Zeit für eine Arbeitswelt, die frei von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist.“
Am 25. November findet der jährliche Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. Neben dem eigenen Zuhause, ist auch der Arbeitsplatz für viele Frauen kein Ort der Sicherheit. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat mit der ILO-Konvention 190 ein Regelwerk geschaffen, das verbindliche Mindeststandards gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt setzt. Deutschland hat in diesem Jahr das Abkommen ratifiziert.
„Das ist ein großer Erfolg für den DGB und die Gewerkschaften, die sich seit Verabschiedung des Übereinkommens im Juni 2019 dafür stark machten“, betont Verena Di Pasquale, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern. „Doch wer A sagt, muss auch B sagen! Und das bedeutet die ILO-Konvention nun auch in nationales Recht umzusetzen. Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen für eine Arbeitswelt zu ergreifen, die frei von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist“, so Di Pasquale.
Den Freistaat selbst sieht Di Pasquale in der Verantwortung, wenn es um den bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen geht. „Bei der Frauenhausinfrastruktur liegt Bayern bundesweit auf dem vorletzten Platz. Dem Schutz von Frauen im Freistaat muss eine höhere Priorität zukommen.“ So hat der Freistaat Bayern von den in diesem Jahr insgesamt 5,7 Mio. Euro bewilligten Mittel aus dem Förderprogramm des Bundes für einen bedarfsgerechten Ausbau der Hilfssysteme für Gewaltopfer im Rahmen der Umsetzung der Istanbul- Konvention lediglich knapp 970.000 Euro abgerufen.
Frauen sind nach wie vor in allen Bereichen ihres Lebens der Gewalt ausgesetzt. Nach Daten des BMFSFJ wird in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Die Dunkelziffer liegt vermutlich noch höher.
Hintergrund:
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, sie trat am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.