Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: DGB Bayern fordert umfassenden Ausbau von Schutz- und Hilfsstrukturen

Di Pasquale: „Es kann nicht sein, dass für viele Frauen die Suche nach Schutz und Sicherheit eine schier unlösbare Herausforderung bleibt.“

Datum

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November macht der DGB Bayern auf die unzureichenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Frauen in Bayern aufmerksam, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.

Hierzu sagt Verena Di Pasquale, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern: „Jährlich sind rund 50.000 Frauen in Bayern von Gewalt betroffen – eine erschütternde Zahl, die zeigt, wie dringend Bayern eine flächendeckende und verlässliche Hilfsinfrastruktur braucht. Mit nur 393 Frauenhausplätzen in 41 Frauenhäusern im gesamten Freistaat sind die Schutzmöglichkeiten jedoch bei Weitem nicht ausreichend. Es kann nicht sein, dass für viele Frauen die Suche nach Schutz und Sicherheit eine schier unlösbare Herausforderung bleibt.“

Umso wichtiger sei es daher laut Di Pasquale, dass sich die Einführung des auf Bundesebene geplanten Gewalthilfegesetzes durch das Ampel-Aus nicht weiter verzögert. Der Gesetzentwurf sieht für Opfer von häuslicher Gewalt u.a. einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vor, zudem will sich der Bund über zehn Jahre hinweg an den entstehenden Kosten beim Ausbau der Frauenhäuser beteiligen. „Das Gewalthilfegesetz muss jetzt kommen. Trotzdem ist es ein Armutszeugnis, dass überhaupt gesetzliche Vorgaben nötig sind, damit Bewegung in die Unterstützung für Gewaltbetroffene kommt. Bayern hätte hier längst in Eigenregie handeln können, ja müssen!“, so Di Pasquale.

Denn die politisch Verantwortlichen seien laut Di Pasquale ohnehin in der Pflicht, die Vorgaben der Istanbul-Konvention rasch umzusetzen und dem Schutz von Frauen endlich die nötige Priorität einzuräumen. „Die Istanbul-Konvention ist kein leeres Versprechen, sondern ein klarer Auftrag. Bayern muss den Ausbau und die finanzielle Sicherstellung von Frauenhäusern, Beratungsstellen und weiteren Hilfsangeboten endlich gezielt voranbringen. Wir brauchen eine flächendeckende, barrierefreie und schnell erreichbare Versorgung für gewaltbetroffene Frauen, und zwar unabhängig vom Wohnort. Darüber hinaus brauchen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zuständig sind, die nötigen Ressourcen. Und das muss im Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) geregelt werden“, fordert Di Pasquale.

Zusätzlich sei eine nachhaltige Förderung und der politische Einsatz für langfristige Präventionsmaßnahmen unverzichtbar. „Es geht hier um das fundamentale Grundrecht von Frauen auf Schutz vor Gewalt. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Politik ihrer Verantwortung gerecht wird. Sicherheit und Schutz dürfen für Frauen in Bayern nicht weiter eine Frage des Glücks sein“, so Di Pasquale abschließend.

Hintergrund

Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist in Deutschland seit 2018 in Kraft. Dennoch weisen Gesetzgebung, Hilfestrukturen und deren Finanzierung nach wie vor eklatante Lücken auf – obwohl sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet hat, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen.

zurück