Mehr Streit um Lohn und Job: DGB Rechtsschutz verzeichnet deutlich mehr arbeitsrechtliche Verfahren in Bayern

Stiedl: „Wenn Unternehmen unter Druck geraten, wird zu häufig bei den Beschäftigten gespart – und genau dann braucht es jemanden, der ihre Rechte konsequent verteidigt.“

Datum

Ordnungsnummer PM 30

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat im Jahr 2025 für Gewerkschaftsmitglieder in Bayern Ansprüche in Höhe von 33,8 Millionen Euro durchgesetzt. Die Summe setzt sich aus arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Verfahren zusammen. Den größten Anteil daran macht das Arbeitsrecht aus: Allein dort wurden rund 27 Millionen Euro erstritten.

Besonders auffällig ist im vergangenen Jahr die spürbare Zunahme arbeitsrechtlicher Verfahren. Insgesamt wurden 10.587 neue arbeitsrechtliche Verfahren eingeleitet – ein Plus von rund 800 gegenüber dem Vorjahr.

Der Vorsitzende des DGB Bayern, Bernhard Stiedl, erklärt: „Wenn Unternehmen unter Druck geraten, wird zu häufig bei den Beschäftigten gespart – und genau dann braucht es jemanden, der ihre Rechte konsequent verteidigt. Das leisten unsere Kolleginnen und Kollegen im Rechtsschutz – Tag für Tag.“

Für Stephan Sartoris, Regionalleiter der Rechtsschutzbüros in Bayern und Hessen, ist die Entwicklung kein Zufall: „Wir sehen sehr klar, dass die wirtschaftliche Lage auf dem Arbeitsmarkt durchschlägt. In vielen Betrieben – gerade in industriellen Kernbranchen – läuft die Transformation unter hohem Druck. Statt tragfähiger Zukunftsstrategien erleben wir zu oft Stellenabbau und Einschnitte bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Das führt zwangsläufig zu mehr Konflikten.“

Hinzu komme, dass berechtigte Ansprüche zunehmend bestritten oder verzögert erfüllt würden. „Wir haben es häufiger mit Fällen zu tun, in denen Beschäftigte sich den zustehenden Lohn erst vor Gericht holen müssen“, so Sartoris.

Wie wichtig gewerkschaftlicher Rechtsschutz für die Mitglieder ist, zeigt sich auch im Sozialrecht. Hier bietet er umfassende Beratung und Vertretung – vom Arbeitslosengeld über Verfahren gegen Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung bis hin zum Schwerbehindertenrecht. Auch gewerkschaftlich organisierte Beamtinnen und Beamte werden in dienstrechtlichen Angelegenheiten juristisch unterstützt.

Insgesamt entspricht der geleistete Rechtsschutz allein für die Verfahren der ersten Instanz einem Gegenwert möglicher Rechtsanwaltsgebühren von rund 20,5 Millionen Euro.

„Das zeigt ganz konkret, welchen Wert die Gewerkschaftsmitgliedschaft hat: Sie sorgt dafür, dass alle Beschäftigtengruppen ihr Recht durchsetzen können, ohne auf den Kosten sitzenzubleiben“, so Stiedl abschließend.

zurück