Re­so­lu­ti­on des DGB Bay­ern: Son­der­fonds für In­fra­struk­tur­maß­nah­men ge­for­dert

Datum

Ordnungsnummer PM 079

Stiedl: „Die CSU muss zum Wohle des Landes ihre ideologische Haltung überdenken.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse hat weitreichende Folgen: Die im Coronajahr 2021 nicht verwendeten und von der Bundesregierung eingeplanten 60 Milliarden Euro dürfen nicht für dringend benötigte Zukunftsinvestitionen im Rahmen des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) genutzt werden. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf den bayerischen Haushalt haben. Damit zukunftsweisende Vorhaben trotzdem finanziert werden können, schlägt der DGB Bayern einen Sonderfonds für Infrastrukturmaßnahmen vor. Der Bezirksvorstand des DGB Bayern mit seinen acht Mitgliedsgewerkschaften hat dazu eine Resolution beschlossen.

Der bayerische DGB-Vorsitzende Bernhard Stiedl erklärt dazu: „Dieser von uns vorgeschlagene Sonderfonds darf ausschließlich für große öffentliche Investitionen in die Infrastruktur und die öffentliche Daseinsvorsorge verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel der Ausbau von Wasserstoffnetzen oder Ladeinfrastruktur für E-Autos oder auch Investitionen in die Bildung.“ Insgesamt müsse die öffentliche Daseinsvorsorge dringend gestärkt worden. „Laut einer von uns in Auftrag gegebenen Studie fehlen hier jährlich bis zu 22 Milliarden Euro. Diese dringend notwendigen Investitionen dürfen jetzt nicht für die Schuldenbremse geopfert werden. Die CSU muss zum Wohle des Landes ihre ideologische Haltung überdenken,“ so Stiedl abschließend.

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