SBV-Wahlen 2026: Starke Stimme für Teilhabe im Betrieb

Stiedl: „Inklusion zeigt sich im Arbeitsalltag.“

Datum

Ordnungsnummer PM 68

Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 werden in Betrieben und Dienststellen die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) neu gewählt. Der DGB Bayern ruft die wahlberechtigten Beschäftigten dazu auf, ihre Stimme abzugeben.

Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, betont: „Inklusion zeigt sich im Arbeitsalltag. Gerade in Zeiten von Umstrukturierungen und Stellenabbau wird deutlich, wie wichtig eine eigene Interessenvertretung ist. Schwerbehindertenvertretungen wachen darüber, dass die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter eingehalten werden, und stellen sich Benachteiligung entgegen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Teil der Demokratie am Arbeitsplatz.“

Die regelmäßigen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung finden alle vier Jahre statt. Die SBV arbeitet eng mit Betriebs- und Personalräten zusammen. Der Arbeitgeber muss sie in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, unverzüglich und umfassend informieren und vor einer Entscheidung anhören. Eine SBV wird gewählt, wenn in einem Betrieb oder einer Dienststelle mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Eine eigene Schwerbehinderung ist für eine Kandidatur nicht Voraussetzung.

Der DGB setzt sich dafür ein, die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen weiter zu stärken und ihnen ausreichend Zeit und personelle Unterstützung für ihre Arbeit zu geben. Wer dieses Amt übernimmt, vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen und setzt sich für gute, behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen ein.

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