Di Pasquale: „Wer in den Sozialversicherungen mitbestimmen will, gibt bei der Sozialwahl seine Stimme ab.“
Die Sozialwahlen in Bayern gehen in die letzte Runde: Die Sozialversicherungsträger versenden seit 11. April die Wahlunterlagen an ihre wahlberechtigten Mitglieder. Einsendeschluss für die Wahlzettel ist der 31. Mai 2023. Der DGB Bayern ruft alle Wahlberechtigten auf, sich an der Abstimmung zu beteiligen.
„Wer in den Sozialversicherungen mitbestimmen will, gibt bei der Sozialwahl seine Stimme ab. Während die Beiträge zur Sozialversicherung steigen, fehlt es an Verbesserungen der Leistungen für Pflegebedürftige und Erkrankte. In den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenversicherung und den Vertreterversammlungen der Rentenversicherung brauchen Versicherte in den kommenden Jahren eine starke Stimme“, erklärt Verena Di Pasquale, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern.
Für den DGB Bayern ist klar: Gute Leistungen müssen für alle bezahlbar sein. Dazu gehört eine flächendeckend gute Versorgung in der Pflege und in Krankenhäusern ebenso wie eine gute Rente.
„Wenn zurzeit die roten Umschläge in den Briefkästen landen, sollten die Wahlberechtigten wissen, dass es ihre Chance ist, unser Sozialsystem in Deutschland aktiv mitzugestalten. Um die Interessen der Beschäftigten einzubringen, treten die DGB-Gewerkschaften mit eigenen Wahllisten bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen an“, so Di Pasquale.
Auch sei die Hürde, seine Stimme abzugeben, bei den Sozialwahlen besonders niedrig. „Es gibt keinen feststehenden Wahltag mit Wahlurne. Die Wahlberechtigten können abstimmen, wo, wann und wie es ihnen am besten passt. Sie müssen nur ihr Kreuz machen und ihren vorbereiteten Brief fristgerecht abschicken. Bei einzelnen Kassen kann ganz bequem auch online gewählt werden“, so Di Pasquale abschließend.
Hintergrund
Alle sechs Jahre werden bei der Sozialwahl die Selbstverwaltungsgremien und damit die wichtigsten Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger gewählt. Sie entscheiden beispielsweise bei den Krankenkassen und der Rentenversicherung darüber, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert und übernommen werden.
Wer bei Sozialversicherungsträgern einzahlt, darf abstimmen: Wahlberechtigt sind bei der Sozialwahl grundsätzlich alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenkassen ab 16 Jahren sowie alle Rentnerinnen und Rentner. Ausgenommen sind mitversicherte Familienmitglieder.
Gewählt wird in diesem Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen BARMER, DAK, KKH, hkk und Techniker Krankenkasse.
Mehr Informationen zu den Sozialwahlen 2023 unter www.dgb.de/sozialwahl.