"Starke Stimme für gute Arbeit und Gerechtigkeit"

DGB und AWO feiern 80 Jahre bayerische Verfassung

Datum

Ordnungsnummer 17/26

Krumbach: “Ich habe den Eindruck, viele halten salbungsvolle Reden über die bayerische Verfassung, wissen aber nicht, oder wollen nicht wissen, was da eigentlich so alles drinsteht.” Mit diesen Worten eröffnete der AWO-Kreisvorsitzende und Krumbacher DGB-Ortsvorsitzende Peter Tschochohei, die “Party zum 80jährigen Jubiläum der bayerischen Verfassung", zu der der AWO-Kreisverband und der DGB-Kreis in die Cafeteria des AWO-Seniorenzentrums in Krumbach eingeladen hatten. Und der DGB-Kreisvorsitzende Werner Gloning ergänzte: ”Wir wissen sehr wohl, dass die Verfassung erst am 8. Dezember 1946 in Kraft getreten ist. Aber wir haben diesen frühen Veranstaltungstermin bewusst gewählt, um allen, die sich auch im Landkreis mit diesem Verfassungsjubiläum auseinandersetzen oder es feiern wollen Gelegenheit zu geben, auch auf die Frage einzugehen, warum bestimmte Verfassungsartikel nicht beachtet werden." Ein Thema, das nach Auffassung des DGB auch in die "Verfassungsviertelstunde" passen würde, die in Bayerns Schulen eingeführt worden ist.

Helga Springer-Gloning, Martina Markmann und Irmgard Gruber-Egle trugen dann abwechselnd einige der Verfassungsartikel vor, um die es der AWO und dem DGB besonders geht. So den Artikel 123, der gebietet, Vermögen zu besteuern und der auch gebietet, dass eine Erbschaftssteuer "die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner" zu verhindern hat. Oder den Artikel 161, der fordert, dass "Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- und Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sind". Für die Gewerkschaften ist der Artikel 175 besonders bedeutsam. Der stellt fest, dass Arbeitnehmer*innen ein Mitbestimmungsrecht haben und dafür Betriebsräte zu bilden sind. Und im Artikel 170 ist festgelegt, dass Beschäftigte, die einen Tarifvertrag anstreben, vom Arbeitgeber deshalb nicht unter Druck gesetzt werden dürfen und wenn doch, dass das rechtswidrig ist.

Verfassung nur noch Stichwortgeber für Sonntagsreden?

Wir fordern, so Gloning, dass in den nächsten Wochen die Parteien und deren Mandatsträger*innen im Landkreis erklären, ob sie bereit sind, künftig aktiv daran mitzuwirken, dass die genannten Verfassungsartikel, im Gegensatz zu bisher, endlich umgesetzt werden. Oder ob für sie die bayerische Verfassung nur noch ein Stichwortgeber für Sonntagsreden ist? Und wir fordern Arbeitgeber, die in ihren Betrieben einen Betriebsrat verhindern wollen auf zu erklären, ob sie meinen, dass die Verfassung und das Gesetze für sie nicht gelten und ob ihre Betriebe rechtsfreie Räume sind. Das Verfassungsjubiläum sei genau der richtige Zeitpunkt dafür.

Im Verlauf der sehr regen Diskussion war für Peter Tschochohei auch noch der Verfassungsartikel 106 ein großes Anliegen. Dort stehe, dass die "Schaffung billiger Wohnungen Aufgabe des Staats und der Gemeinden" sei. Wenn ich mir die Realität anschaue, so der Krumbacher Stadtrat, haben der Staat und die Gemeinden hier offensichtlich eklatant versagt und es bestehe dringender Handlungsbedarf. Auch der Artikel 119 kam noch zur Sprache. Der legt fest, dass es verboten und strafbar ist, „Rassen- und Völkerhass zu entfachen". Das veranlasste Werner Gloning zu der ketzerischen Bemerkung: “Ich wundere mich, dass es in Bayern noch AfD-Funktionär*innen gibt, die nicht vorbestraft sind.”

In einem waren sich die Anwesenden einig: Die bayerische Verfassung ist eine starke "Stimme für gute Arbeit und Gerechtigkeit".

Umrahmt wurde die "Verfassungsparty" von Thomas Hoffmann von der katholische Betriebsseelsorge, dessen viel beklatschte Lieder, zum Schmunzeln, Mitsummen und Nachdenken anregten und der Veranstaltung zu der "locken Atmosphäre" verhalfen, die in der Einladung angekündigt worden war.

Im Foyer des AWO-Seniorenzentrums können die Verfassungsartikel, um die es an diesem Abend geht bis zum 08.11. noch auf Stellwänden nachgelesen werden.

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