Strei­ken ist ein Grund­recht!

Datum

Ordnungsnummer PM 017

Stiedl: „Ob ein Streik unverhältnismäßig ist, entscheidet zum Glück nicht die vbw, sondern immer noch die Gerichtsbarkeit.“

Zur Kritik der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) an den von den Gewerkschaften ver.di und EVG angekündigten Warnstreiks und speziell zu den Aussagen, diese Aktionen seien „unverhältnismäßig“ bzw. die „andauernden Beeinträchtigungen [...] nicht mehr hinnehmbar“, sagt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern:

„Streiken ist ein Grundrecht, ein grundlegendes Prinzip unserer Demokratie. Auch in der Gesellschaft spüren wir aktuell eine große Akzeptanz für unsere Anliegen. Nicht hinnehmbar ist es, wenn die Arbeitgeberseite – und hier ganz konkret Herr Brossardt – dieses Grundrecht permanent in Frage stellt. Und ob ein Streik unverhältnismäßig ist, entscheidet zum Glück nicht die vbw, sondern immer noch die Gerichtsbarkeit. In den aktuellen Tarifrunden geht es um ordentliche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten, die den Laden in Krisenzeiten seit Jahren am Laufen halten. Mit Blick auf die hohe Inflation sind die Forderungen der Gewerkschaften auch in der Höhe völlig angemessen und notwendig, um Reallohnverluste möglichst zu vermeiden. Mit den bislang vorgelegten Angeboten haben die Arbeitgeber die Welle an Warnstreiks doch selbst provoziert – sie haben es jetzt in der Hand, hier mit Angeboten nachzulegen, die diesen Namen auch verdienen.“

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