Streikrecht ist nicht verhandelbar!

Stiedl: „Wenn Arbeitgeber ernsthaft an weniger Arbeitskämpfen interessiert sind, liegt der Schlüssel am Verhandlungstisch – nicht in der Einschränkung von Grundrechten.“

Datum

Ordnungsnummer PM 16

Der DGB Bayern weist die Kritik der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) an den Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr entschieden zurück. Die Einstufung der Arbeitskämpfe als „unverhältnismäßig“ ist kein sachlicher Beitrag zur Debatte, sondern der Versuch, legitimen gewerkschaftlichen Druck politisch zu diskreditieren.

Der Vorsitzende des DGB Bayern, Bernhard Stiedl, erklärt: „Warnstreiks sind ein rechtlich anerkanntes Mittel in laufenden Tarifverhandlungen. Sie kommen zum Einsatz, wenn Arbeitgeberangebote nicht ausreichen, um die realen Belastungen der Beschäftigten auszugleichen. Wer dieses Instrument pauschal infrage stellt, greift die jahrzehntelang bewährten Spielregeln unserer Wirtschaftsordnung an.“

Gerade im öffentlichen Nahverkehr arbeiten die Beschäftigten seit Jahren unter hohem Druck: Personalmangel, steigende Arbeitsverdichtung und enorme Verantwortung für die tägliche Mobilität hunderttausender Menschen. Gute Löhne und verlässliche Arbeitsbedingungen sind deshalb die Grundlage dafür, dass Busse und Bahnen überhaupt zuverlässig fahren können.

„Es ist bemerkenswert, dass Arbeitgebervertreter regelmäßig die Wirkung von Streiks beklagen, aber selten die eigenen unzureichenden Angebote problematisieren“, so Stiedl. „Arbeitskämpfe entstehen nicht aus Übermut, sondern aus festgefahrenen Verhandlungen.“

Mit Sorge betrachtet der DGB Bayern zudem die immer wiederkehrenden Forderungen nach Einschränkungen des Streikrechts oder nach staatlicher Zwangsschlichtung. Das Streikrecht ist Teil der im Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit und bildet das notwendige Gegengewicht zur wirtschaftlichen Macht der Arbeitgeber. Wer hier eingreifen will, verschiebt das Kräfteverhältnis einseitig zulasten der Beschäftigten.

Dass Warnstreiks im Nahverkehr spürbare Auswirkungen haben, ist unbestritten. Genau das ist ihre Funktion. „Ein Streik, der niemanden stört, entfaltet keine Wirkung“, betont Stiedl. „Wenn Arbeitgeber ernsthaft an weniger Arbeitskämpfen interessiert sind, liegt der Schlüssel am Verhandlungstisch – nicht in der Einschränkung von Grundrechten.“ Denn wie das Bundesarbeitsgericht schon einmal festgestellt hat, wäre die Tarifautonomie ohne Streikrecht nicht mehr als „kollektives Betteln“.

Deutschland verzeichnet im internationalen Vergleich seit Jahren eine geringe Zahl an Streiktagen. „Von einer ausufernden Streikkultur kann keine Rede sein. Die aktuelle Debatte ist daher weniger Ausdruck realer Eskalation als vielmehr Ausdruck politischer Unzufriedenheit mit selbstbewussten Beschäftigten", so Stiedl abschließend.

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