Über 860.000 Be­schäf­tig­te pro­fi­tie­ren von der Er­hö­hung des Min­dest­lohns auf 12 Eu­ro

Datum

Ordnungsnummer PM 037

Stiedl: „Die Erhöhung war genau richtig. Wirklich faire Löhne gibt es aber nur mit Tarifvertrag.“

Das statistische Bundesamt hat heute eine Auswertung über die Auswirkungen der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 vorgelegt.

Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, erklärt dazu:

„860.000 Menschen in Bayern haben seit der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro mehr Geld in der Tasche. Der Anteil derer, die zu Niedriglöhnen arbeiten, ist in Bayern seit der Erhöhung gesunken – von 16,9 Prozent auf 13,8 Prozent. Beides zeigt: Den Mindestlohn zu erhöhen, war genau richtig – und die Beschäftigten profitieren von ihm. Dass auch im angeblich so reichen Bayern so ein großer Anteil vorher weniger als 12 Euro verdient hat, ist eigentlich ein Skandal.“

Die Mindestlohn-Erhöhung wirkt sich zusätzlich positiv auf die Wirtschaft aus, da die Kaufkraft der Beschäftigten steigt. Die stärkere Kaufkraft und höhere Binnennachfrage hilft in den aktuellen Krisen, die Konjunktur zu stabilisieren. Ausgeblieben sind so genannte negative Beschäftigungseffekte. Das Märchen, durch einen höheren Mindestlohn gingen Jobs verloren, bleibt also weiterhin falsch.

Stiedl wies aber gleichzeitig darauf hin, dass der Mindestlohn auch weiterhin kräftig steigen müsse: „Ende Juni wird die Mindestlohnkommission wieder über die Höhe des Mindestlohns entscheiden, der dann ab 1.1.2024 gilt. Die Inflation frisst die letzte Mindestlohnerhöhung weitgehend auf. Zudem ist ein Mindestlohn immer nur die unterste Grenze. Wirklich faire Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Deshalb setzen wir uns vor der Landtagswahl für ein Faire-Löhne-Gesetz ein, damit öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.“

 

Hintergrund:

Die Daten beruhen auf einer Auswertung des Statistischen Bundesamts vom 1. Juni 2023. Die genaue Zahl für Bayern beträgt laut der Auswertung 861.154 Beschäftigte.

Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also brutto 12,76 Euro je Stunde im Oktober 2022 beziehungsweise 12,50 Euro je Stunde im April 2022) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.

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