Stiedl: „Eine Neubefassung nach der Landtagswahl ist dringend geboten.“
Mitbestimmung auf Augenhöhe - dieses Prinzip will der DGB Bayern im öffentlichen Dienst stärken. Lehrkräfte, Polizistinnen und Polizisten, Müllwerker, Verwaltungskräfte, Erzieherinnen und Erzieher – das Angebot im öffentlichen Dienst Bayerns ist bunt gefächert. Allen gemein ist aber: In Sachen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst gibt es auch nach der Überarbeitung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG), die in der heutigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtags verabschiedet wurde, große Defizite im Freistaat.
„Unserer Auffassung nach sollte die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst möglichst an die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes angeglichen werden“, so Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern. Vor diesem Hintergrund könne der DGB Bayern die Überarbeitung des BayPVG nicht als Fortschritt bewerten. „Wir erkennen Verbesserungen im Bereich der Digitalisierung an, müssen aber festhalten, dass insbesondere im Bereich der Weiterentwicklung der Mitbestimmungstatbestände eine Chance versäumt wurde, ein zeitgemäßes Personalvertretungsgesetz zu schaffen, welches eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe ermöglicht. Ziel der Staatsregierung war es, das beste Personalvertretungsrecht zu haben. Dieses Ziel wird aus unserer Sicht nicht erreicht“, so Stiedl.
In einer komplexen Arbeitswelt mit neuen Herausforderungen sollen sich die Regelungskompetenzen der Personalratsgremien an allen personellen, sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten orientieren. „Aus Sicht des DGB Bayern müssen dafür die aktuellen mitwirkungspflichtigen Tatbestände allesamt der Mitbestimmung unterliegen. Dies wurde in anderen Bundesländern bereits realisiert. In Bayern wurde unserer Forderung nicht entsprochen“, kritisiert Stiedl.
Die Überarbeitung des BayPVG bleibt daher weit hinter den Erwartungen des DGB Bayern zurück. „Eine Neubefassung nach der Landtagswahl im Oktober ist somit dringend geboten“, so Stiedl abschließend.