Betriebliche Mitbestimmung ist ein hohes Gut und gesetzlich geschützt. Nichtsdestotrotz versuchen manche Arbeitgeber immer wieder, die Gründung von Betriebsräten mit unlauteren Methoden zu verhindern. In Salzburg wurden nun drei Beschäftigte zweier Hotels der deutschen Hotelkette „H-Hotels“ entlassen, weil sie einen Betriebsrat gründen wollten. Der österreichischen Gewerkschaft vida zufolge habe die Hotelkette den betroffenen Beschäftigten noch am Tag der Einberufung der hierfür notwendigen Betriebsversammlung gekündigt und sie darüber hinaus mit einem sofortigen Betretungsverbot belegt.
Der DGB Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Bayern kritisieren dieses Vorgehen scharf:
„Hier wurden langjährige, engagierte Beschäftigte allein aus dem Grund gekündigt, weil sie ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb ausüben wollen. Das ist nicht hinnehmbar und rechtlich auch gar nicht haltbar. Die Hotelkette wirbt im eigenen Leitbild mit gegenseitiger Wertschätzung, Respekt, Ehrlichkeit und Anerkennung. Sie sollte diesen Worten Taten folgen lassen und die ungerechtfertigten Kündigungen sofort zurücknehmen. Andernfalls ist der Gang vor das Arbeitsgericht die logische Konsequenz. Wir stehen solidarisch an der Seite der österreichischen Kolleg*innen und unterstützen, wo wir nur können“, betont Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern.
Mustafa Öz, Landesbezirksvorsitzender der NGG in Bayern, stellt klar: „Mit dieser Handlungsweise erweist die Hotelkette der gesamten Brache einen Bärendienst. Die Unternehmensleitung muss dem Gebaren des örtlichen General Managers sofort Einhalt gebieten, denn die betriebliche Mitbestimmung ist ein hohes Gut und Beschäftigte, die sich hierfür engagieren und stark machen, müssen unter allen Umständen geschützt werden.“