DGB Kreis Günzburg - Jetzt ist die Zeit, in der sich viele SchülerInnen nach einem Ferienjob umschauen, weil sie in den Ferien etwas Geld verdienen wollen oder müssen. Der DGB-Kreis gibt einige Tipps, was zu beachten ist, damit es kein „böses Erwachen“ gibt. Eine Grundregel sollte sein: Vor ! dem ersten Arbeitstag in den Ferien sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der eindeutig festlegt, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung für den Ferienjob gelten. So können spätere Missverständnisse vermieden werden. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten den Vertrag unterzeichnen. Jugendliche vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen bis zu 2, in der Landwirtschaft bis zu 3 Stunden täglich arbeiten. Und das nur zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal 4 Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. Unter 18-jährige haben bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Bei mehr als 6 Stunden auf 60 Minuten.
Das Mindestlohngesetz (13,90 Euro pro Stunde) gilt grundsätzlich auch für Ferienjobs. Aber leider erst ab 18 Jahren. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. Allerdings: Wenn es im Unternehmen einen Tarifvertrag gibt, muss dieser auch bei Minderjährigen angewendet werden.
Wichtig bei Ferienjobs ist auch, dass gefährliche Arbeiten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten sind. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge.
Folgende Arbeitszeiten sind gestattet: Im Zweifelsfall, so empfiehlt der DGB-Kreis, lohnt sich ein Blick ins Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das regelt die Beschäftigungsbedingungen für Schüler und Jugendliche. Auch eine Rückfrage bei der zuständigen Gewerkschaft kann weiterhelfen.