Wohn­geld muss schnell bei den Men­schen an­kom­men

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Ordnungsnummer PM 068

Stiedl: „Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird.“

Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Hierzu sagt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern: „Die kommunalen Verwaltungen müssen nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt. Dafür braucht es mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.“

Durch die Reform sollen Rentner*innen, Geringverdiener*innen und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Kommunen im Freistaat auf, potenziell Wohngeldberechtigte offensiv auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, sagt Stiedl.

Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Allerdings sind aktuell viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, betont Stiedl.

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von derzeit 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend. „Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“, so Stiedl abschließend.

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